Die Leistung "Weinknecht Web-Check" umfasst folgende Module für die unten genannten Rechtsgebiete:
Prüfung Ihrer deutschsprachigen Webseiten unter einer Web-Adresse (URL);
Prüfungsbericht per eMail mit Kurzangabe der Fehler und der betroffenen deutschsprachigen
Webseiten (hinsichtlich Online-AGB nur pauschal!); keine differenzierte Fehlerbezeichnung,
keine Lösungsvorschläge; weitere Bearbeitung, z. B. durch Ihren Hausanwalt, erforderlich
(HINWEIS).
Pauschalpreis: 136,85 Euro (= 115,00 Euro zzgl. MwSt.).
Auftragsformular s. unten!
Prüfung Ihrer deutschsprachigen Webseiten unter einer Web-Adresse (URL); (inkl.
Online-AGB nur, wenn diese zuvor von der Kanzlei aufgrund gesonderten Auftrages [Anfrage
s. unten] geprüft, überarbeitet oder neu erstellt wurden, sonst nur pauschal!);
Prüfungsbericht per eMail mit genauer Fehlerbezeichnung; konkrete Lösungsvorschläge zur
Beseitigung der Fehler (wird häufig auch "Web-Audit" genannt) (HINWEIS).
Stundensatz: 267,75 Euro (= 225,00 Euro zzgl. MwSt.).
Kostenvoranschlag auf Wunsch vorab.
Auftragsformular s. unten!
Information per eMail, wenn Änderungen in Gesetzen oder Rechtsprechung die allgemeine
Anpassung von deutschsprachigen Webseiten erfordern; die erforderlichen Anpassungen Ihrer
Webseiten können beispielsweise durch Ihren Hausanwalt vorgenommen werden (HINWEIS);
Pauschalpreis für 1 Jahr: 202,30 Euro (= 170,00 Euro zzgl. MwSt.);
Fälligkeit der Jahresvergütung im Voraus zu Beginn eines Vertragsjahres;
kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres, sonst automatische
Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr;
Auftragsformular s. unten!
Information per eMail, wenn Änderungen in Gesetzen oder Rechtsprechung die Anpassung
Ihrer deutschsprachigen Webseiten erfordern sowie daraus folgende, genaue
Vorschläge für die Änderung Ihrer deutschsprachigen Webseiten (inkl.
Online-AGB nur, wenn diese zuvor von der Kanzlei aufgrund gesonderten Auftrages [Anfrage
s. unten] geprüft, überarbeitet oder neu erstellt wurden, sonst nur pauschal; setzt
"WW-checked" voraus!) (HINWEIS).
Die Kosten für einen Updated-Jahresvertrag (vergleichbar Software-Wartung/-Pflege)
richten sich nach Art, Inhalt und Umfang Ihrer Website;
kündbar mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Vertragsjahres, sonst automatische
Verlängerung um jeweils 1 weiteres Jahr;
Individuelles Angebot anfordern!
Anfrageformular s. unten!
Prüfung und ggf. Überarbeitung oder Neuerstellung Ihrer Online-AGB zur Anpassung an
die aktuelle Rechtslage unter Einbeziehung der gesetzlich vorgeschriebenen
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern.
Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass eine Überarbeitung zeit- und damit für Sie
kostenaufwendiger wäre als eine Neuerstellung, so wird Ihnen letztere in der Regel zu
einem Pauschalpreis angeboten werden.
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Anfrageformular s. unten!
"Verbindliche Bestellung" bedeutet, dass Sie als Unternehmer iSd § 14 BGB an Ihre Vertragserklärung in Form der Bestellung für eine angemessene Frist gebunden sind (§§ 145, 147 BGB).
Wenn Sie Verbraucher iSd § 13 BGB sind (= jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), können Sie Ihre Vertragserklärung (Bestellung) widerrufen. Bitte lesen Sie die Widerrufsbelehrung, die Sie auf dem Auftragsformular nochmals erhalten!
Jede Bestellung stellt rechtlich nur den Antrag an die Kanzlei Dr. Weinknecht dar, einen Vertrag über die bestellte Leistung abzuschließen. Ein Vertrag kommt also erst mit der Annahme des Antrags durch die Kanzlei Dr. Weinknecht zustande.
sollten Sie nach Durchführung des jeweiligen Auftrages unbedingt auf Ihren Webseiten verwenden (werden Ihnen mit dem Prüfungsbericht zugesandt), hinterlegt mit einem Link, der Ihnen mit Übersendung des Prüfungsberichts mitgeteilt wird.
Durch die Verwendung der obigen Logos (mit Link) können Sie in der Regel unberechtigte Abmahnungen vermeiden. Bitte beachten Sie: Die Kosten auch einer unberechtigten Abmahnung müssen Unternehmer im Zweifel selbst tragen (wenn der Gegner nicht zahlt [Zahlungsklage möglich!] oder nicht zahlen kann), weil nach der deutschen Rechtsprechung Abmahnungen zum allgemeinen Geschäftsrisiko gehören. Wenn eine Zahlungsklage gegen den (unberechtigt) Abmahnenden scheitert, weil dieser zahlungsunfähig ist, muss der Kläger auch noch alle Kosten dieser Klage übernehmen (vgl. § 22 GKG - Gerichtskostengesetz).
Ohne Beauftragung oder bei Widerruf der Beauftragung ist die Verwendung nicht zulässig!
HINWEIS: Die Überprüfung, ob alle Fehler beseitigt und die Lösungsvorschläge umgesetzt wurden, ist nicht Bestandteil dieser Angebote. Sie kann aufgrund einer gesonderten Vergütungsvereinbarung beauftragt werden.
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