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Kardorfer Straße 45 |
Die Satzungsversammlung hat mit knapper Mehrheit beschlossen, daß die
anwaltliche Werbung in Radio, Fernsehen, Kino und auf öffentlichen Werbeflächen
untersagt werden soll.
Ausdrücklich abgelehnt
dagegen wurde der Antrag, auch elektronische Informationssysteme wie das
Internet in dieses Verbot einzubeziehen. Daher ist die Werbung im Internet für
Anwälte nach derzeitigem Stand zulässig, soweit sie sich an die übrigen
standesrechtlichen Vorgaben halten! Zu diesem Ergebnis kommt auch der Beitrag
von Schopen / Gumpp / Schopen in NJW-CoR 2/96, Seite 112.
Alle Texte, die Sie auf dieser Homepage und den folgenden Seiten von
Rechtsanwalt Dr. Weinknecht finden, sind lediglich allgemeine Informationen.
Eine Rechtsberatung würde voraussetzen, daß alle Umstände des
Einzelfalles bekannt sind. Wenn Sie also Rechtsberatung wünschen, wenden
Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens!
Wenn Sie mir eine E-Mail schicken
oder sich in mein Gästebuch eintragen, entsteht kein Mandatsverhältnis.
Dies gilt auch, wenn Sie konkrete Rechtsfragen stellen.
Die Datenübertragung
im Internet birgt (noch) Risiken. Senden Sie also keine vertraulichen
Informationen ohne Verwendung eines Verschlüsselungsprogrammes wie z. B.
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