OJR - Online Journal
Recht
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Buch- und CD-Verkauf über das Internet kann zur Umgehung von Lizenzrechten führen. Denn die meisten Verlage erwerben Rechte exklusiv für ihr Land. D. h., daß kein anderer Vertreiber die Bücher in diesem Land vertreiben darf. Werden nun aber Bücher auch über das Internet angeboten, wie z. B. von amazone.com und Barnes & Noble, so können diese auch von Bewohnern des betroffenen Landes bestellt werden. Die Exklusivität geht daher verloren.
Rechtlich gesehen handelt es sich bei der Begrenzung von Vertriebsgebieten durch Vertrag zwischen dem Urheber oder seinem Verlag einerseits und Vertriebspartnern andererseits um eine räumliche Beschränkung von Nutzungsrechten, die ebenso wie zeitliche und inhaltliche Beschränkungen zulässig sind (§ 32 UrhG).
Es gibt allerdings im deutschen und europäischen Urheberrecht den sog. Erschöpfungsgrundsatz (§ 17 Abs. 2 UrhG). Dieser besagt, daß nach dem Verkauf (!) des Werkes oder von Kopien davon - also nur bei körperlicher Werkverwertung - die Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung unbeschränkt zulässig ist. Dies gilt im Gebiet aller Mitgliedsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Mitglieder dieses Abkommens sind alle westeuropäischen Staaten mit Ausnahme der Schweiz.). Im Ausgangsfall bestünde also aufgrund des Urheberrechts keine Möglichkeit, den Verkauf von CDs eines europäischen Vertriebspartners durch Ladengeschäfte in Deutschland zu unterbinden. Der Urheber könnte lediglich den Verkauf durch den europäischen Vertriebspartner an Ladengeschäfte in Deutschland verhindern.
Die europarechtliche Ausprägung des Erschöpfungsgrundsatzes spiegelt sich wieder in den Grundsätzen des freien Warenverkehrs in der EU. Im Unterschied zum deutschen Recht ist hierin die Erschöpfung nicht auf die körperliche Verwertung beschränkt, sondern die Grundsätze umfassen explizit auch die Dienstleistungsfreiheit (Art. 59 EGV), so daß eigentlich auch die unkörperliche Weiterverbreitung, z. B. durch das Internet, unbeschränkt zulässig sein müßte. Dennoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bislang das Unterlaufen räumlicher Beschränkungen von Nutzungsrechten für unzulässig erklärt.
International gibt es den Erschöpfungsgrundsatz nicht; in Art. 6 des TRIPS-Abkommens wird ein Regelung der Erschöpfung sogar explizit ausgeschlossen.
Im Ergebnis verstoßen damit die Online-Buchhändler, die ihren Sitz außerhalb der EU haben und soweit sie entgegen räumlicher Vertriebsbeschränkungen verkaufen, sowohl gegen deutsches und EU-Recht als auch gegen die jeweiligen Bezugsverträge mit ihren Lieferanten.
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© Verlag f. e-Publikationen - ISSN 1865-4479