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Zitierung: Autor o. Gericht, OJR, Jahrgang, Dokumentnummer (u. ggf. Randnummer)

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Weinknecht

Gutachten
zu dem Urteil des LG Bochum vom 24. April 1997 - "krupp.de"

(rechtskräftig aufgrund Urteil des OLG Hamm v. 13.01.1998)

Gleichzeitig Anmerkung zum Urteil des LG Düsseldorf - "epson.de"

Inhaltsübersicht

A. Anspruchsgrundlagen der Klägerin Krupp AG
    I. Eingetragene Marke
        1. Formeller Schutzbereich
        2. Materieller Schutzbereich
            a) Grundsätzliches
            b) Mögliche Verletzungshandlungen
                (1) Bekannte Marke
                (2) Unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke
                    (a) Markenausbeutung
                    (b) Markenverwässerung
                    (c) Zeichenmäßige Benutzung
    II. Name / Geschäftliches Kennzeichen
        1. Welche Ansprüche kommen überhaupt in Betracht?
        2. Allgemeine Voraussetzungen und Grenzen
        3. Verwechslungsgefahr
            a) § 12 BGB
            b) § 15 Abs. 2 MarkenG
        4. Bekannte geschäftliche Bezeichnung (§ 15 Abs. 3 MarkenG)
    III. Wettbewerbsrecht
        1. Behinderung
        2. Rufausbeutung
    IV. Anspruchsgrundlagen der Klägerin außerhalb des Internet
        1. § 15 Abs. 2 MarkenG
        2. § 18 HGB
B. Anspruchs- und Verteidigungsgrundlagen des Beklagten W. Erich Krupp
    I. Marke
    II. Geschäftliches Kennzeichen
    III. Allgemeines Namensrecht und Unternehmensname
    IV. Wettbewerbsrecht
C. Konkurrenz der Ansprüche
    I. Allgemeines
    II. § 23 MarkenG
    III. Verfassungsrechtliche Aspekte - Art. 1, 2, 14 GG
Ergänzungen anläßlich des 2. Verfahrens krupp.de

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