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Nachrichten-Archiv
31.08.07
Die bloße Registrierung einer Domain durch eine juristische Person des Handelsrechts, die
stets im geschäftlichen Verkehr handelt, stellt nur dann einen Verstoß gegen §§ 5, 15
MarkenG dar, wenn es konkrete Anhaltspunkte für das Entstehen einer
Verwechslungsgefahr oder einer Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft
oder Wertschätzung des anderen Kennzeichens gibt. Könnte die Domain aber auch für
insoweit irrelevante Angebote genutzt werden, besteht ein Anspruch (noch) nicht.
BGH, Urt. v. 19.07.07, Az. I
ZR 137/04
24.08.07
Die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich.de ist rechtlich nicht
zu beanstanden. Eine Benotung ist keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und
damit zulässig, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten wird.
LG Köln - 28 O 333/07
Anmerkung: Bereits Mitte Juli hatte das LG Köln eine vergleichbare Entscheidung
getroffen, Urt. v. 11.07.07 - 28 O 263/07. Diese Rechtsprechung darf allerdings
nicht überbewertet werden, da beide Entscheidungen von derselben Kammer des Kölner
Landgerichts getroffen wurden und daher kein Bild der allgemeinen Meinung abgeben.
03.08.07
Eine Abmahnung kann nicht allein auf fehlende Pflichtangaben in
geschäftlichen Schreiben, wozu auch eMails gehören, gestützt werden, weil darin schon
keine unlautere Wettbewerbshandlung iSd § 3 UWG liegt. Auf die Frage, ob ein solches
Unterlassen die Bagatellgrenze überschreitet, kommt es daher nicht mehr an.
OLG
Brandenburg, Urteil vom 10. Juli 2007 - 6 U 12/07
Anmerkung: Eine vernünftige Entscheidung zur Eindämmung des unmöglichen Abmahnwesens in
Deutschland.
30.07.07
1) Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei basieren, sind regelmäßig keine
Computerprogramme. Denn der HTML-Code allein enthält keine ablauffähige Folge von
Einzelanweisungen, die dazu dient, den Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion
zu veranlassen.
2) Die Auswahl, Einteilung und Anordnung von Suchbegriffen aus der Alltagssprache auf den
Webseiten und im Quelltext [zum Zwecke der Optimierung für Suchmaschinen] bilden eine
individuelle, schöpferische Eigenheit des vom Kläger gestalteten Internetauftritts.
Darin liegt eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG.
OLG Rostock, Beschl. v. 27.06.07 (Az. 2 W 12/07)
27.07.07
1) Die rechtswidrige Verwendung von Lichtbildern (§§ 72, 19a UrhG) im Internet
rechtfertigt auch dann einen Streitwert iHv 6.000,00 Euro, wenn es sich um eine einmalige
Privatauktion handelt (im Anschluss an OLG Hamburg, Urt. v. 10.03.04, Az. 5 W 3/04,
GRUR-RR 2004, 342: Streitwert für die unzulässige Nutzung von Kartenausschnitten von
Stadtplänen im Web = 9.000,00 Euro) [Hinweis: Ab einem Streitwert über 5.000,00 Euro
sind die Landgerichte zuständig, § 23 GVG].
2) Die ordnungsgemäße Zustellung einer einstweiligen Verfügung setzt lediglich voraus,
dass eine einfache Ausfertigung zugestellt wird und dass die Anlagen beigefügt sind, auf
die im Tenor Bezug genommen wird oder die ausdrücklich zum Bestandteil
des Beschlusses gemacht worden sind. Die bloße Benennung von Anlagen als Mittel
der Glaubhaftmachung erfordert nicht deren Zustellung.
LG
Köln, Urteil v. 07.03.07 (Az. 28 O 551/06)
12.07.07
1) Das Haftungsprivileg des § 10 TMG (vormals: § 11 TDG) gilt nicht für (vorbeugende)
Unterlassungsansprüche, sondern nur für straf- und schadensersatzrechtliche
(Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
2) eBay haftet wettbewerbsrechtlich für Angebote seiner Kunden, weil die Firma die
ernsthafte und naheliegende Gefahr geschaffen habe, dass Kunden jugendgefährdende
Schriften darüber verbreiteten.
3) eBay muss Vorsorge dafür treffen, dass es zu keinen anderen, gleichartigen
Rechtsverletzungen kommt. Hinsichtlich der konkreten Vorsorgeanforderungen hat der BGH die
Sache an das OLG Brandenburg zurückverwiesen.
(BGH, Urteil vom 12.07.2007, Az.: I ZR 18/04; s. a. BGH "Internet-Versteigerung II)
04.07.07
Für den Schutz einer Sammlung (hier: einer Gedichttitelliste) als Datenbankwerk (§ 4
UrhG) reicht es aus, dass die Sammlung in ihrer Struktur einen individuellen Charakter
hat. Ein bescheidenes Maß an geistiger Leistung reicht aus. Wer eine solche Datenbank
rein mechanisch/technisch erstellt, ist nicht Miturheber. (BGH, Urteil vom 24.5.2007, Az:
I ZR 130/04)
04.07.07
Der EuGH hat auf Vorlage des BGH die Frage zu klären, ob die Übernahme von Daten aus
einer geschützten Datenbank die Rechte des Datenbankherstellers gem. § 87b UrhG nur dann
verletzt, wenn ein physischer Kopiervorgang stattfindet oder auch schon dann, wenn das
Abfragen der Datenbank und die Übernahme nach Einzelabwägung geschieht. (BGH, Beschluss vom 24.5.2007,
Az: I ZR 130/04)
03.07.07
Wer ein kritisches Weblog unter dem Namen eines Unternehmens und dem alleinigen Zusatz
"...blog.de" (konkret: mlpblog.de) einrichtet, verletzt damit die Namensrechte
des Unternehmens aus § 12 BGB, weil der Zusatz "blog" rein beschreibend ist und
die Domain daher den Anschein erweckt, einen Blog des betroffenen Unternehmens dar zu
bieten (Beschl. des OLG Hamburg v. 31.05.07, 3 W 110/07).
26.06.07
Haftung von eBay bei Markenverletzungen (Internet-Versteigerung II) (BGH, Urteil vom 19.4.2007, I ZR
35/04)
15.06.07
Unterlassungsanspruch gegen Forum-Betreiber, dem die Identität des Autors eines
ehrverletzenden Beitrags bekannt ist (BGH, Urteil vom 27.3.2007, VI
ZR 101/06)
06.06.07
IN EIGENER SACHE
Einrichtung einer Zweigstelle in Köln zum 01.07.07
05.06.07
Bestreitet ein Abgemahnter den Zugang der Abmahnung im Prozess (§ 93 ZPO), so hilft dem
Kläger der Vortrag, er habe die Abmahnung per Fax, Post und eMail versandt (BGH, Beschl. v. 21.12.06)
23.05.07
Schadensersatzanspruch des Abmahnenden, wenn es sich beim Wettbewerbsverstoß um eine
Dauerhandlung handelt (BGH,
Urteil vom 23.11.2006, I ZR 276/03)
26.04.07
Der EuGH hat auf Vorlage des BGH die Frage zu klären, ob für das Webimpressum die
Pflicht zur Angabe der Telefonnummer besteht (Beschl.
v. 26.4.2007, Az. I ZR 190/04; OLG Köln: Ja - OLG Hamm: Nein)
08.02.07
Ein Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden (BGH,
Urteil vom 8. Februar 2007 I ZR 59/04) |
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